Jagdaufseher Strobl Helmuth

Sonstige

Nach einem Unfall mit Wildtieren sind in erster Linie die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Wird ein Wild bei einem Unfall getötet, ist der Lenker verpflichtet, dies innerhalb von 24 Stunden dem zuständigen Revierleiter, Jagdaufseher oder der Forstbehörde zu melden. Dasselbe gilt bei angefahrenen Tieren: Auch wenn das Tier sofort flieht, kann es verletzt sein und später verenden. Stellt das verletzte Tier eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer dar, sollte der Feuerwehrnotruf 112 abgesetzt werden, um das weitere Vorgehen den zuständigen Stellen zu überlassen (kein verletztes Tier berühren!).

Art der Organisation

Sonstige Ämter & Behörden

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Uns sind keine Einschränkungen bekannt

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INNERPRAGS 40, 39030 PRAGS

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Zuletzt aktualisiert: 25.06.2024, 17:34 Uhr