Sekretariatsgebühren im Bereich Bauwesen

Die Sekretariatsgebühren, gemäß Gesetzesdekret vom 18.01.1993, Nr. 8, umgewandelt in das Gesetz vom 19.03.1993,...

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2020

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Die Sekretariatsgebühren, gemäß Gesetzesdekret vom 18.01.1993, Nr. 8, umgewandelt in das Gesetz vom 19.03.1993, Nr. 68, wurden durch das in 01.07.2020 in Kraft getretene Landesgesetz Nr. 9 "Raum und Landschaft" vom 10.07.2018 mit Beschluss des Gemeindeausschuss Nr. 336/A/2020 vom 21.12.2020 neu festgelegt.


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Zuletzt aktualisiert: 05.03.2025, 12:20 Uhr

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