Die Aufgabe des Standesamtes ist die namentliche Erfassung der in einer Gemeinde wohnhaften Bevölkerung und die getrennte Registrierung nach Person, Geschlecht, Familie und ausländischer Staatsangehörigkeit.
Auch Bürger, die ihren Wohnsitz von der Gemeinde ins Ausland verlegt haben, werden gesondert erfasst, sofern sie die italienische Staatsangehörigkeit behalten.
Aufgabe des Standesamtes ist es, die wesentlichen, zivilrechtlich relevanten Ereignisse im Leben eines Bürgers öffentlich zu dokumentieren, auch in Bezug auf die Gemeinschaft, der er angehört.
- Geburt
- Eheschließung (Veröffentlichungen)
- Staatsangehörigkeit
- Tod
- vom Standesamt ausgestellte Bescheinigungen
Standesamtliche Bescheinigungen:
- Personalausweis
- Geburtsurkunde mit Gültigkeit für die Ausbürgerung
Meldeamtliche Bescheinigungen:
Das Meldeamt stellt unter anderem folgende Bescheinigungen aus:
- Familienbogen
- Wohnsitzbescheinigung
- Geburtschein
- Staatsbürgerschaftsbescheinigung
- Bescheinigung der Wohngemeinschaft (z. B. für Altersheiminsassen)
- Bescheinigung über den Genuss der politischen Rechte
- Ledigkeitsbescheinigung
- Lebensbescheinigung
- Identitätsbescheinigung (gilt auch als Beglaubigung eines Fotos)
- Sammelbescheinigung über Geburt,
- Wohnsitz und Zivilstand
- Historischer Familienbogen
Das Standes- und Meldeamt ist an Folgenden Tagen und Zeiten besetzt:
Dienstag bis Freitag, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr