Das Steueramt ist für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllgebühr, Vermögensgebühr, Kindergartengebühr und Schulausspeisung), inklusive Zwangseintreibung, Müllsackausgabe.
Weiters ist dieses Amt für die EDV und die Internetseite zuständig zuständig.
Das Steueramt ist an Folgenden Tagen und Zeiten besetzt:
Montag bis Freitag, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr