Mit DLH Nr. 29 vom 16.08.2017 wurde das Verfahren zur Bestimmung der Gebühr für den öffentlichen Trinkwasserdienst neu geregelt.
Die Tarife für den Trinkwasserverbrauch werden vom Gemeindeausschuss in der von den geltenden Gesetzesbestimmungen vorgeschriebenen Art und Weise beschlossen und festgelegt. Die Einnahmen aus dem Wasserzins dienen der Amortisierung, der Instandhaltung und der Verbesserung der Wasserleitungen. Die Wasserverbrauchsgebühr wird dem effektiven Wasserverbrauch entsprechend berechnet, der mittels Wasserzähler ermittelt wird.
Der Tarif besteht aus Fixgebühr entsprechend der Zählergröße sowie mengenabhängige Gebühr je nach Nutzungsart d.h. Haushalt, Nicht Haushalt, Gemischte Nutzung oder Tränktarif.
Die Einhebung des Wasserzinses erfolgt jährlich im nachhinein mittels eigener Rolle für die Vermögenseinkünfte. Die Zahlung der Gebühr erfolgt mittels PagoPA oder mittels SEPA, der im Steueramt der Gemeinde abgeschlossen werden kann.
Der Trinkwassertarif 2024 wurde mit Beschluss Nr. 288 vom 17.11.2023 genehmigt und setzt sich wie folgt zusammen:
a) jährliche Fixtarife:
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- Zählergröße: bis ¾ Zoll
| 15,00 €
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- Zählergröße 1 bis 1¼ Zoll
| 30,00 €
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- Zählergröße ab 1 ½ Zoll
| 45,00 €
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b) mengenabhängiger Tarif je m³
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- Nutzung Haushalt
| 0,27 €
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- Nutzung Nicht Haushalt bis 200 m³
| 0,27 €
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- Nutzung Nicht Haushalt über 200 m³
| 0,35 €
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- Gemischte Nutzung bis 200 m³
| 0,27 €
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- Gemischte Nutzung ab 200 m³
| 0,35 €
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- ermäßigter Tränktarif
| 0,21 €
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zum Beschluss 288/A/2023 vom 17.11.2023:
Genehmigung der Tarife für den Trinkwasserdienst mit Wirkung ab 01.01.2024
zur Gemeindeverordnung über den öffentlichen Trinkwasserversorgungsdienst genehmigt am 19/11/2018:
Verordnung über den öffentlichen Trinkwasserversorgungsdienst - 19/11/2018