Vermögensgebühr

Diese Gebühr ersetzt mit 01.01.2021 die ehemalige Gebühr für Besetzung von öffentlichem Grund (TOSAP)...

Veröffentlichungsdatum:

26.03.2024

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1 Minute

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Diese Gebühr ersetzt mit 01.01.2021 die ehemalige Gebühr für Besetzung von öffentlichem Grund (TOSAP) sowie die Werbesteuer.

Mit Gemeinderatsbeschluss 08/R/22 vom 07.03.2022 wurde die Verordnung über die Vermögensgebühr genehmigt und dessen Tarife festgelegt.


Die Firma ABACO AG die alleinige Ansprechpartnerin für Besetzung öffentlichen Grundes und der Werbesteuer. 

Sämtliche Anträge werden direkt bei der ABACO AG gestellt, die den Standort der Besetzung bzw. der Werbemittel überprüft sowie die Steuer berechnet.

Die Firma ABACO AG finden Sie in der 
Dantestraße 4f
39031 Bruneck
Mobiltelefon: +39 338 6354111
Fax: +39 0472 670388
E-Mail: altoadige.tributiminori@abacospa.it


zur Verordnung über die Vermögensgebühr genehmigt am 07.03.2022:

Verordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und über die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten, sowie der diesbezüglichen Tarife

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Zuletzt aktualisiert: 04.06.2024, 15:41 Uhr

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