Laut der nationalen Regulierungsbehörde für Energie und Umwelt ARERA müssen die Gemeinden ab dem Jahr 2024 einen Wirtschafts- und Finanzplan (PEF) für die Bewirtschaftung der Hausabfälle zur Festlegung der Abfallgebühr (Tares) erstellen.
Erst im Sommer 2023 hat die ARERA noch einige wichtige Neuerungen für die Erstellung der PEF für die Jahre 2024 und 2025 erlassen, weshalb die Gemeinden die Tarife für die Abfallbewirtschaftungsgebühr erst im Frühjahr 2024 definitiv beschließen können.
In der Zwischenzeit wurden die für das Jahr 2023 festgelegten Tarife vorläufig bestätigt. Die definitiven Tarife für das Jahr 2024 für die Bewirtschaftung der Hausabfälle (Tares) werden aufgrund der derzeit gültigen staatlichen Bestimmungen innerhalb 30. April 2024 definitiv genehmigt.
Die aktuell gültigen Mülltarife sind:
Restmüll:
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- Grundgebühr pro Person:
| 9,00 €
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- Entleerungsgebühr:
| 0,0909 €
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- Mindestentleerungs pro Person:
| 180 Liter
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- Grundgebühr pro Betrieb laut Punktesystem:
| 4,17 €
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Biomüllsammlung:
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- Einzeltonne:
| 58,25 €
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- Gemeinschaftstonne:
| 101,93 €
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zum Beschluss 324/A/2023 vom 15.12.2023:
Genehmigung der Tarife für den Müllabfuhrdienst der Gemeinde mit Wirkung ab 01.01.2024: vorläufige Bestätigung der Tarife des Jahres 2023 für das Jahr 2024
zur Gemeindeverordnung über den öffentlichen Trinkwasserversorgungsdienst genehmigt am 19/11/2018:
Verordnung über den öffentlichen Trinkwasserversorgungsdienst - 19/11/2018
Verordnung über die Bewirtschaftung der Hausabfälle und der den Hausabfällen gleichgestellten Sonderabfällen
Gemeindeverordnung über die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle
aktualisiert am 26.03.2024